Auto mit Automatikgetriebe abschleppen

Vor Pannen ist niemand sicher. Wer in heimischer Umgebung liegen bleibt, überlegt meist, sich privat von Freunden oder Familienmitgliedern abschleppen zu lassen. Wir fassen zusammen, worauf zu achten ist und welche Besonderheiten es beim Abschleppen von Autos mit Automatikgetriebe gibt.

Abschlepp-Stange oder Seil?

Grundsätzlich ist das Abschleppen mit einer Abschleppstange deutlich sicherer und einfacher. Jedoch hat kaum jemand eine solche unhandliche und auch teure Ausstattung in der Garage, geschweige denn im Kofferraum. So kommt oft das Abschleppseil zum Einsatz, das doch viele im Fahrzeug mitführen, obwohl das keine gesetzliche Pflicht in Deutschland ist.

Beim Abschleppen darf der Abstand zwischen beiden Fahrzeugen nicht mehr als fünf Meter betragen, und mittig müssen Abschleppseil oder Abschleppstange mit einem roten Fähnchen markiert werden. Es sind nur zugelassene Abschleppstangen und Abschleppseile erlaubt, Ersatzprodukte wie andere Seile oder Kabel dürfen nicht verwendet werden.

Sonderfall: Autos mit Automatikgetriebe

Automatikfahrzeuge sind beim Abschleppen ein Sonderfall! Bleibt ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe fahruntüchtig liegen, darf es nicht ohne Weiteres abgeschleppt werden.

Wenn ein solches Auto abgeschleppt werden muss, dann mit der Hebeleinstellung N, für so wenig Kilometer wie möglich und nur im langsamen Tempo. Meist finden sich in der Bedienungsanleitung Angaben, mit welcher Geschwindigkeit und über welche Strecke abgeschleppt werden darf.

Hintergrund:

Das Automatikgetriebe ist mit der Antriebsachse verbunden. Wird diese  Achse durch das Abschleppen bewegt, dreht sich auch das Automatikgetriebe mit, jedoch ohne laufende Ölpumpe, wenn der Motor nicht läuft. So ist die umfassende Schmierung nicht gewährleistet.
(Die Ausnahme sind Fahrzeuge mit einer zweiten Ölpumpe direkt an der Kardanwelle oder der Möglichkeit, das Automatikgetriebe von der Antriebswelle zu entkoppeln. Alternativ könnte auch der Motor während des Schleppens laufen, um die normale Ölpumpe einzuschalten.)

Noch empfindsamer sind Fahrzeuge, die zusätzlich zum Automatikgetriebe über ein Verteilergetriebe verfügen. Das trifft im Regelfall auf Allradantrieb-Fahrzeuge wie z.B. den BMW XDrive zu. Solche Autos dürfen auf keinen Fall aufgehängt mit nur einer Achse auf dem Boden abgeschleppt werden, da sonst die Sperren im Verteilergetriebe kaputt gehen. Entweder wird das Fahrzeug mit allen vier Rädern auf dem Boden für kurze Wege abgeschleppt oder für den Transport auf ein Abschleppfahrzeug gehoben.

  Opel Combo
Beim Abschleppen

Wird ein Fahrzeug mit Hilfe einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils gezogen, muss immer der Zündschlüssel im Schloss des gezogenen Fahrzeugs bleiben und die Zündung eingeschalten sein. Sonst besteht die Gefahr, dass während des Abschleppens das Lenkradschloss einrastet und das Auto unlenkbar wird.

Die Handbremse muss natürlich gelöst sein. Generell darf man nicht vergessen, dass sich Bremsen und Lenkung bei ausgeschaltetem Fahrzeug sehr viel schwerer betätigen lassen, denn Bremskraftverstärker und Servolenkung sind nicht aktiv.

Während des Abschleppens müssen an beiden Fahrzeugen die Warnblinker eingeschaltet sein. In der Dämmerung oder Dunkelheit sind auch mindestens die Rücklichter einzuschalten. Gehen am Pannenfahrzeug Warnblinker oder bei Notwendigkeit die rückseitige Beleuchtung nicht mehr, kann das Fahrzeug nur nicht mehr mit Stange oder Seil gezogen werden.

Damit unterwegs Kommunikation möglich ist, werden im Vorfeld Handzeichen vereinbart oder die Telefone per Freisprechanlage betriebsbereit gemacht.

Wann ist Abschleppen erlaubt/ nicht erlaubt?

Grundsätzlich darf ein Fahrzeug nur abgeschleppt werden, wenn es nicht an Ort und Stelle fahrtüchtig gemacht werden kann. Das bedeutet auch, dass ein leerer Tank kein hinreichender Grund ist. In diesem Fall ist ein Kraftstoffnachfüllen erforderlich.

Das abzuschleppende Fahrzeug muss angemeldet sein oder verfügt über Kurzzeitkennzeichen. Die Ausnahmen sind Autos, die am selben Tag abgemeldet wurden. Diese dürfen noch bis 0 Uhr des Abmeldetages im Straßenverkehr bewegt werden.

Bei Reisen ins Ausland sollten sich Kraftfahrende über geltende Regeln informieren. In Spanien darf man beispielsweise überhaupt nicht privat selbst abschleppen.